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🗣️ Interne Meldestelle nach HinSchG – extern ausgelagert

Wir stellen:

  • die interne Meldestelle nach HinSchG
  • einen externen Beauftragten für Hinweisgebersysteme (TÜV)
  • sowie eine sichere Hinweisgeberplattform

➡️ Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen – ohne interne Rollen, Konflikte oder Mehraufwand.

DACURA übernimmt diese Aufgabe für Sie.

Ein Unternehmen dürfen die gesetzlich vorgeschriebene interne Meldestelle an einen externen Dienstleister auslagern.

DACURA übernimmt diese Funktion für Sie und fungiert als neutrale, unabhängige Meldestelle für Hinweisgeber.

Das bedeutet für Sie:

  • keine Unsicherheit bei der Bearbeitung von Hinweisen
  • keine internen Zuständigkeiten
  • keine Interessenkonflikte

Als externer Anbieter der internen Meldestelle übernehmen wir für Sie:

  • Übernahme der internen Meldestelle nach HinSchG
  • Stellung eines Beauftragten für Hinweisgebersysteme (TÜV)
  • Bereitstellung und Betrieb einer sicheren Hinweisgeberplattform
  • Entgegennahme und strukturierte Bearbeitung eingehender Hinweise
  • Gesetzeskonforme Dokumentation und Fristenüberwachung
  • Persönliche Erreichbarkeit und fachliche Begleitung

⭐ Ihre Vorteile mit DACURA

✅ Neutrale und unabhängige Bearbeitung von Hinweisen
✅ Schutz von Hinweisgebern und Unternehmen
✅ Keine internen Konflikte oder Rollenkonflikte
✅ Sichere digitale Plattformlösung
✅ Klare Prozesse und transparente Abläufe

🎯 Für wen ist unsere Lösung geeignet?

Unsere externe Meldestelle eignet sich besonders für:

🔹Kleine und mittelständische Unternehmen
🔹Unternehmen ohne neutrale interne Anlaufstelle
🔹Organisationen, die Vertraulichkeit und Vertrauen sicherstellen möchten
🔹Unternehmen, die Haftungs- und Reputationsrisiken minimieren wollen

Die externe Meldestelle lässt sich ideal mit weiteren Compliance-Mandaten kombinieren:

  • Hinweisgebersystem + Datenschutz
  • Hinweisgebersystem + Informationssicherheit
  • Komplettpaket für ganzheitliche Compliance

➡️ Weitere Informationen finden Sie auf unserer Preisseite oder im persönlichen Gespräch.

Sie möchten Ihre interne Meldestelle nach HinSchG extern auslagern und rechtssicher betreiben?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich.