Zum Inhalt springen
Startseite » Datenschutz-Schulungen

Datenschutz-Schulungen

Der Datenschutz eines Unternehmens ist immer nur so gut wie die Mitarbeiter:innen darin geschult sind.

Datenschutzverletzung geschehen oftmals aus Unwissenheit. Mitarbeiter:innen also nicht im Datenschutz zu schulen, sollte auf jeden Fall vermieden werden! Denn auch kleine Datenschutzverletzungen, die aus Versehen passiert sind, können schnell große Folgen haben und Bußgelder nach sich ziehen. 

Die regelmäßige Datenschutzschulung und Sensibilisierung der an den Verarbeitungsverfahren beteiligten Mitarbeiter gehören zu den Kernaufgaben des Datenschutzbeauftragten. Ob eine persönliche Schulung erforderlich ist oder ob z. B. eine Onlineschulung oder eine schriftliche Unterweisung ausreichend ist, beurteilt sich am Grad der Sensibilität der zu verarbeitenden Daten und an den Aufgaben der zu unterweisenden Personen und deren Verantwortung für die Daten.

In aller Regel empfiehlt sich eine persönliche Schulung zumindest für die Mitarbeiter der Personalabteilung und der IT-Abteilung sowie von Führungskräften im Unternehmen, die insbesondere für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten oder den Abschluss von Verträgen über Auftragsverarbeitungen verantwortlich sind (z. B. im Vertrieb, Marketing oder im Finanzbereich).

Neben der Präsenzschulung besteht auch die Möglichkeit der Schulung über die E-Learning-Plattform unserer Datenschutz-Management-Software. Hier ist von Vorteil, dass die Mitarbeiter ihre Schulungen individuell, wenn es das Tagesgeschäft ermöglicht, durchführen können. Die Kontrolle über die Durchführung der Schulungen obliegt dem Datenschutzbeauftragten. Wir beraten Sie gerne!